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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der AVATARA Marketing- und Vertriebsberatung München GmbH (nachfolgend AVATARA GmbH) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVATARA GmbH in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, es sei denn, die AVATARA GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen/Seminare/Tagungen (nachfolgend Veranstaltungen), die über die AVATARA GmbH als Betreiber der Franchise Business Community gebucht werden. Ausgenommen sind betriebsinterne Veranstaltungen und Firmenschulungen.

Mit der Bestellung/Anmeldung für eine Veranstaltung erkennt der Besteller/Veranstaltungsteilnehmer/Kunde die AGB der AVATARA GmbH verbindlich an.

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an Veranstaltungen, die über die AVATARA GmbH als Betreiber der Franchise Business Community gebucht werden.

§ 3 Vertragsabschluss

Bestellungen/Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Ticket Online-Shop). Der Zugang der Bestellung /Anmeldung wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigt. Damit ist die Bestellung/Anmeldung rechtswirksam. Die AVATARA GmbH haftet nicht für Übermittlungsfehler.

Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Bestellungen/Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für interne Zwecke im Rahmen der Anmeldung elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

§ 4 Zahlung der Veranstaltungsgebühren

Die Veranstaltungsgebühren werden in Euro entrichtet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung/Anmeldung gültigen gesetzlichen MwSt. Die Höhe der Veranstaltungsgebühr versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, als Preis für die Veranstaltung, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen.

Die Rechnungslegung erfolgt direkt nach Bestellung /Anmeldung. Der Rechnungsbetrag ist bei Zahnung auf Überweisung nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei Zahlung per Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag sofort abgebucht. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur gestattet, wenn die Veranstaltungsgebühren in voller Höhe vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der AVATARA GmbH eingegangen sind.

Die unberechtigte Nutzung von Gutscheincodes führt zur Stornierung der Bestellung/Anmeldung durch die AVATARA GmbH.

§ 5 Stornierung der Bestellung/Anmeldung

Der Vertrag über die Anmeldung zur Veranstaltung wird mit Zusendung der Bestell- / Anmeldebestätigung per E-Mail unwiderruflich. Eine Stornierung der Bestellung/Anmeldung ist nach bezahlter Bestellung/Anmeldung über den Ticket Online-Shop oder schriftlich per E-Mail an info@franchisetag.events möglich und bedarf keiner Begründung. Die Stornierung kann bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Gebühr von 25 % des Rechnungsbetrages getätigt werden. Erfolgt die Stornierung innerhalb eines Zeitraums von 20 Tagen bis zum Datum der Veranstaltung, so ist eine Gebühr in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages fällig. Der gesamte Rechnungsbetrag bleibt auch dann fällig, wenn trotz aufrechter Bestellung/Anmeldung nicht an der Veranstaltung teilgenommen wurde. Eine kostenfreie Umbuchung ist möglich. Bei Teilnehmerwechsel fallen keine Kosten an.

§ 6 Absage von Veranstaltungen und Haftung

Die AVATARA GmbH behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Veranstaltungsteilnehmer wird in diesem Fall spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt.

Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Vortragenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Ausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.

Unabhängig von gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen, z.B. aus Produkthaftung, haftet die AVATARA GmbH bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, z.B. auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 5fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens.

§ 7 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt

Die AVATARA GmbH bemüht sich bei der Auswahl der Referenten um teilnehmerrelevante Themen. Dabei werden grundsätzlich Erfahrung, Renommee und Aktualität gefordert. Allerdings übernimmt die AVATARA keine Gewähr oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Inhalte und Unterlagen seiner Referenten und teilt auch nicht deren Äußerungen als eigene.

Die AVATARA GmbH behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist die AVATARA GmbH berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Der AVATARA GmbH verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Unterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden. Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

§ 9 Zimmerreservierungen

Die AVATARA GmbH hält fallweise für die Teilnehmer an Veranstaltungen ein Zimmerkontingent entweder im Tagungshotel oder – wenn die Veranstaltung nicht in einem Hotel stattfindet – in einem nahen gelegenen Hotel bereit. Die Zimmer können direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf das bei der Anmeldung angegebene Stichwort abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande. Ein Anspruch auf ein Zimmer wird hierdurch nicht gegenüber der AVATARA GmbH begründet.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der AVATARA GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der AVATARA GmbH. Soweit Ansprüche der AVATARA GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der AVATARA GmbH vereinbart.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am Ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel).

Freising, 26. Oktober 2023

AVATARA Marketing- und Vertriebsberatung München GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 1
85356 Freising